Rede von Barbara Spaniol am 16. April 2008
Präsident Ley:
Das Wort hat Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.
Abg. Spaniol (fraktionslos):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Braun, ich gebe Ihnen recht, man könnte diesen Entwurf heute als nachlaufenden Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung bezeichnen.
Ich möchte zwei Punkte herausgreifen. Erstens: Im Saarland müssen alle Kinder in die Schule gehen. Das sollte man meinen. Allerdings hatten Flüchtlingskinder im Saarland bisher viel zu lange ungewollt schulfrei. Auch wenn Flüchtlingsfamilien schon jahrelang im Saarland wohnen, war der Schulbesuch bisher ein Privileg. Sie waren von der Schulpflicht ausgeschlossen, weil ihre Eltern Asylverfahren durchlaufen oder die Familie hier nur geduldet und der Aufenthalt somit nicht langfristig gesichert ist. Diesen Jungen und Mädchen wurde bisher nur ein sogenanntes Schulbesuchsrecht zugestanden. Die Nachteile dieser Regelung gegenüber der allgemeinen Schulpflicht liegen auf der Hand. Eltern erfuhren manchmal gar nicht, dass sie einen Antrag für den Schulbesuch der Kinder stellen konnten. Die bisher fehlende Schulpflicht ist auch nach Meinung des saarländischen Flüchtlingsrates besonders im Auffanglager Lebach ein deutlich sichtbares Problem. Statt in der Schule zu lernen, sozialisieren sich Flüchtlingskinder zwangsläufig auf der Straße. Hier für klare Vorgaben zu sorgen, darin liegt die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht für Flüchtlingskinder, die Sie als CDU jetzt endlich, nach fast drei Jahren Debatte, auch in diesem Haus einführen - mit als letztes Bundesland.
Die Schulpflicht ist deshalb so wichtig, weil sie eindeutig festlegt, dass alle Kinder einen Rechtsanspruch darauf haben, zur Schule gehen zu dürfen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Damit ist es nicht mehr Ermessenssache oder eine Frage des guten Willens Einzelner, ob ein Flüchtlingskind in die Schule aufgenommen wird oder nicht. Auch der psychologische Effekt ist nicht zu unterschätzen. Viele Jungen und Mädchen sind traumatisiert von der Situation im Heimatland oder der Flucht. Schule hingegen bedeutet für sie ein Stück Normalität und auch irgendwo Geborgenheit. Denn Flüchtlingskinder erleben auch bei uns alltägliche Belastungen, die fremde Sprache, Angst vor Abschiebung, Sorgen um Verwandte, die im Heimatland geblieben sind. Das kann durch positive Erfahrungen in der Schule wenigstens teilweise gemildert werden.
Ich will noch einen weiteren Punkt in dem Entwurf ansprechen im Bereich Sonderpädagogik. Sie sprechen im Entwurf unter „Lösungen“ davon, dass der Begriff Förderschule die Identifizierung der Betroffenen mit ihrer Schule erleichtert. Ich muss sagen: Diese Terminologie vermag es sicher nicht - das merkt man, wenn man sie ausspricht -, eine despektierliche Begriffswahl zu kaschieren. Sie sprechen zwar nicht mehr von der Schule für geistig Behinderte, sondern von Förderschule Geistige Entwicklung, bei der Förderschule Lernen ist von Intelligenzrückstand die Rede.
Präsident Ley:
Frau Abgeordnete Spaniol, Ihre Redezeit ist zu Ende. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.
Abg. Spaniol (fraktionslos):
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Kollegen, hier müssen Sie nachbessern! Hier wird letztlich stigmatisiert, das zeigt doch die Wortwahl! Die Umbenennung ist eben nur ein neues Etikett. Hier geht es aber um die Vermittlung ganzheitlicher Abläufe im Leben. Das sollte sich auch im Namen niederschlagen. Da gibt es von Pädagogenseite längst bessere Vorschläge. Das wird den Schülerinnen und Schülern besser gerecht
Präsident Ley:
Frau Kollegin Spaniol, ich darf Sie wirklich bitten - -
Abg. Spaniol (fraktionslos):
und auch den Unterrichtskonzepten. - Danke.