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18. Juni 2008

Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften

Vizepräsident Braun:


Das Wort hat die Abgeordnete Spaniol.


Abg. Spaniol (fraktionslos):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie die Kollegin schon
sagte, Tenor der Anhörung zur Thematik Schutz des Kindeswohls
war auch, dass wir mehr und bessere Unterstützungssysteme an
den Schulen brauchen. Hier gilt es, den Lehrerinnen und Lehrern eine
bessere Diagnosefähigkeit zu ermöglichen. Dazu gehört eine stärkere
Gewichtung bereits während des Lehramtsstudiums - auch das
wurde gesagt - sowie eine bessere Kooperation zwischen Schule
und Jugendhilfe. Eine stärkere Einbindung des schulpsychologischen
Dienstes in Sachverhaltsklärung bei Kindeswohlgefährdung wurde
zu Recht gefordert und findet hier Niederschlag. Das zeigt auch den
Bedarf an Schulpsychologen, dem Rechnung getragen werden muss.
Ich glaube, es reicht nicht mehr aus - auch diese Diskussion werden
wir führen müssen -, dass Schulpsychologen kommunale Bedienstete
sind. Wenn wir an Kreis und Stadt Neunkirchen denken,
dort gibt es große und oftmals virulente soziale Brennpunkte, Kreis
und Stadt haben jedoch nur eine Stelle zur Verfügung. Wir sollten
darüber nachdenken, neu zu personalisieren und vielleicht Psychologen
in den Landesdienst einzustellen.
Im Rahmen der Anhörung zum Gesetz, Herr Schmitt, wurde auch
deutlich, dass die Umbenennung in Förderschulen begrüßt wird.
Man stimmt Ihnen als Landesregierung allerdings nicht zu, dass
hierdurch eine Weiterentwicklung des Konzeptes individueller Förderung
erreicht wird. Der Landesbehindertenbeirat bringt es in seiner
Stellungnahme eindrucksvoll auf den Punkt: Für Menschen mit
Behinderung kann Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung
nur erreicht werden, wenn sie ein Zugangsrecht zum allgemeinen
Bildungssystem haben. Das Institut der Deutschen Wirtschaft - Vertreter
waren natürlich nicht während der Anhörung im Ausschuss,
Frau Heib - fordert in seiner jüngsten Studie eine Verbesserung der
integrativen sonderpädagogischen Förderung von behinderten Kindern
in Regelschulklassen. Es wird kritisiert, dass im Saarland dazu
nur eine unverbindliche Regelung existiert, anstatt eines verbindlichen
Anspruches auf integrative Beschulung - weil das eben auch
angeklungen ist. Ich denke, diese Debatte werden wir später erneut
führen. Ich sehe heute nicht den Anlass dazu, dies in aller Breite zu
tun. Als Lösungsansatz im Gesetz davon zu sprechen, dass der
Begriff Förderschule die Identifizierung der Betroffenen mit ihrer
Schule erleichtert, ist wohl etwas zu wenig. Stärkere Integrationsangebote
im Förderschulbereich wurden gewünscht, genauso wie
die Umbenennung der Förderschule für geistige Entwicklung in
Förderschule für ganzheitliche Entwicklung. Ich habe bei der Ersten
Lesung schon gesagt, man merkt deutlich, dass die Terminologie
selbst stigmatisiert. Leider sind Sie diesem Änderungsvorschlag
nicht nachgekommen.
Ich begrüße es, dass Sie endlich ein Grundrecht für Flüchtlingskinder
gewähren, nach zähem Zögern, haben wir festgestellt - nach
drei Jahren Debatte, mit als letztes Bundesland, Herr Schmitt. Diese
Schulpflicht ist deshalb so wichtig, weil sie eindeutig festlegt, dass alle
Kinder einen Rechtsanspruch darauf haben, zur Schule gehen zu
dürfen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus - das ist die Krux,
und das war auch vorher nicht der Fall. Damit ist es nicht mehr
Ermessenssache oder eine Frage des guten Willens einzelner, ob
ein Flüchtlingskind in der Schule aufgenommen wird oder nicht. -
Vielen Dank.
Vizepräsident Braun:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich schließe die Aussprache.