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18. Juni 2008

Saarländisches Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG)

Das Wort hat die Abgeordnete Spaniol.


Abg. Spaniol (fraktionslos):


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Saarländische
Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz ist ein mageres Ergebnis
einer jahrelangen Hinhaltetaktik der CDU. Nachdem Sie es am Landtag
vorbei per Verordnung regeln wollten, haben Sie doch dem Druck
und der Kritik von Experten und Einrichtungsträgern nachgegeben.
Das ist zu loben. Das begrüße ich. Es ist wenigstens etwas, aber
die handwerkliche Umsetzung ist schwach und wenig transparent.
Anstatt einen ordentlichen umfänglichen Gesetzentwurf zur Zweiten
Lesung zu einem so wichtigen Komplex mit so vielen Änderungen
vorzulegen, wie es früher auch in diesem Hause schon eher
einmal Praxis war, begnügen Sie sich lieber mit einem Abänderungsantrag.
Der Hauptmangel bleibt weiter bestehen. Das Gesetz ist inhaltlich
dürftig, weil kaum bildungspolitische Leitlinien enthalten sind, pädagogische
Ziele fehlen und zu wenige Qualitätskriterien enthalten sind.
Auch kann Ihr eher hastig aufgelegter Abänderungsantrag nicht darüber
hinwegtäuschen - wie die Kollegen bereits erwähnten -, dass
Sie die Finanzierung des Krippenausbaus nach wie vor nicht im Gesetz,
sondern per Verordnung regeln wollen. Damit umgehen Sie
wiederum das Parlament.
Ich greife einen weiteren Punkt heraus: die angebliche Beitragsfreiheit
des dritten Kindergartenjahres. Sie propagieren weiterhin ein
veraltetes Regelplatz-Modell von strikt sechs Stunden Betreuung
als gebührenfrei. Mit echter Beitragsfreiheit, die wir dringend brauchen,
hat das wenig zu tun. Denn jede Minute länger in Richtung
Ganztagsbetreuung kostet die Eltern viel Geld mehr. Darauf hat
das Gesetz keine Antwort. Erwähnen Sie bitte nicht noch einmal,
welche Länder Ihre angebliche Vorreiterrolle übernommen haben.
Das ist nämlich pure Augenwischerei. Das habe ich an dieser Stelle
schon sehr oft gesagt. In Rheinland-Pfalz ist im letzten Kindergartenjahr
der in Anspruch genommene Betreuungsplatz beitragsfrei, egal
ob halbtags, sechs Stunden oder den ganzen Tag. Der Platz ist
beitragsfrei und letztlich durch das Land finanziert.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, der ebenfalls schon angesprochen
wurde. Im Gesetz fehlen wichtige Standards für Betriebskindergärten.
Dazu gehören zum Beispiel Grenzen bei den Öffnungszeiten.
Es muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen
und nicht der Betrieb. Ich erinnere hier an meinen Antrag „Arbeit
familienfreundlich gestalten“. Nicht zum Wohle des Kindes ist jedenfalls
eine Betreuung vor 06.00 und nach 19.00 Uhr oder länger als
zehn Stunden. Das ist absurd. Das ist dem Betrieb untergeordnet.
Das sind Dinge, die geregelt werden müssen.
Ein letzter Punkt. Sinnvoller Wettbewerb, Qualität und konzeptionelle
Vielfalt dürfen nicht mit Wettbewerb zwischen gemeinnützigen
und gewerblichen Trägern verwechselt werden. Trotz Nachbesserungen
im Abänderungsantrag halten Sie sich weiterhin bedenkliche
Hintertüren auf. Hier gehe ich d’accord mit meinen Vorrednerinnen.
Sie fördern profitorientierte Kita-Unternehmen weiter öffentlich,
trotz der 25-Prozent-Deckelung.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hartmann (FDP).)
Ich komme zum Schluss. Vertreter der Wirtschaft haben im Rahmen
der Anhörung deutlich gemacht, worum es wirklich geht, nämlich
um möglichst gute Bedingungen für den eigenen Nachwuchs,
also eine Abschottung der Eliten. Solche Tendenzen können wir
nicht befürworten.
(Zurufe von der CDU.)
Das geht gegen Chancengerechtigkeit. Das lehnen wir ab. Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern sind öffentliche Aufgaben
und müssen es auch bleiben.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD. - Sprechen bei der CDU.)